Allgemeine Geschäftsbedingungen

Michael Doninger Fotografie

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz AGB) gelten für alle Fotoshootings, die der Fotograf Michael Doninger Fotografie für die Auftraggeber durchführt. Für Hochzeiten gilt der jeweils mit dem Brautpaar geschlossene Vertrag.

 

Angebotsdauer: Angebote haben eine Gültigkeit von 30 Tagen.

 

Zahlungsbedingungen: Der zu leistende Betrag ist im Voraus durch Überweisung, spätestens am Tag des Shootings in bar zu begleichen.

 

Bildrechte: Die Bildrechte bleiben zur Gänze bei Michael Doninger. Ausschließlich der Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das private Nutzungs- und Vervielfältigungsrecht. Werden diese Bilder vom Auftraggeber im Internet ausgestellt (z. B. Facebook), ist ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber zwingend erforderlich. Zum Beispiel “Fotos by Michael Doninger Fotografie”, oder “Fotos: www.doninger.eu” (oder Link zur Fb- oder Insta-Page). Jegliche Manipulation der Fotos, der Verkauf oder die Teilnahme an Fotowettbewerben ist nicht gestattet, bzw. bedarf der schriftlichen Zustimmung des Urhebers.

 

Persönlichkeitsrecht: Der Auftraggeber stimmt zu, dass Michael Doninger alle entstandenen Bilder zu Portfolio- und Werbezwecken (eigene Website/Blog, Portfoliobücher, Partner-Seiten, Hochzeitsportale/Blogs, Magazine, Flyer, Facebook,..) nutzen darf. Diesem darf der Auftraggeber aber ausdrücklich widersprechen. Der Urheber respektiert natürlich jegliche Verneinung des Auftraggebers, hinsichtlich einer Veröffentlichung, möchte aber gleichzeitig zu bedenken geben, dass ein Portfolio für ein solches Unternehmen essenziell wichtig ist. Sollte die Genehmigung nicht erteilt werden erhöht sich der Preis wie im Angebot beschrieben.

 

Bildstil: Die Auftraggeber werden darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von dem Fotografen ausgeübten Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts oder der verwendeten technischen Mittel sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche seitens der Auftraggeber bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.